Die Rechtsprechung bezeichnet den Versicherungsmakler als "treuhänderähnlichen Sachverwalter des Versicherungsnehmers" (BGH 22.05.1985 - IVa ZR 190/83).
Was heißt das?
Während Versicherungsvertreter ausschließlich im Interesse
der Versicherungsgesellschaften handeln (müssen), arbeitet der
Versicherungsmakler unabhängig von Versicherungsunternehmen und
vertritt ausschließlich die Interessen seiner Kunden, Ihre Interessen.
Als neutraler Berater ermitteln wir Ihren individuellen Versicherungsbedarf
und suchen unter unzähligen Anbietern den bestmöglichen
Versicherungsschutz.
Zudem beraten wir in Schadenfällen und übernehmen für Sie die Schadenabwicklung.
Dabei wahren wir ausschließlich Ihre Interessen und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem Versicherer durch.
Für alle diese Leistungen entstehen Ihnen keinerlei Gebühren oder irgendwelche anderen Kosten.
Sie haben – auch für bereits bestehende Verträge(!) – nur noch einen einzigen Ansprechpartner: Ihren Versicherungsmakler!
Uns!
Unabhängig – loyal – zuverlässig !