Michael Riesche, Assekuranzmakler - Bureau für Versicherungswesen

Maklervertrag

Ähnlich wie die Vollmacht beim Rechtsanwalt weist uns der Maklervertrag gegenüber den Versicherungsgesellschaften als Ihr Interessenvertreter aus.

Ein Maklervertrag ist aber nicht Voraussetzung dafür, dass wir für Sie tätig werden können. Er erleichtert aber die Zusammenarbeit und verkürzt sowohl die Bearbeitungszeiten als auch den Arbeitsaufwand.

Den Maklervertrag im Microsoft Word-Format finden Sie hier:
Maklervertrag.doc - Dateigröße: 31KB

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