Gesundheitsreform - Der Gesetzgeber bittet zur Kasse!
Am 17.10.03 beschloss der Bundesrat seine Zustimmung zum GKV-Modernisierungsgesetz
("Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung
- GMG").
Damit trat die Gesundheitsreform zum 01.01.2004 in Kraft. Mit ihr
werden in den nächsten Jahren einschneidende Änderungen
im System der Gesetzlichen Krankenversicherung wirksam.
Wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt.
Die wesentlichen Zuzahlungen im Überblick*:
Arznei- und Verbandmittel
Je nach Verpackungsgröße
4,–/4,50/5,– EUR
Heilmittel
15% (z. B. für Massagen)
Zahnersatz
Mindestens 35% Eigenanteil
Krankenhausaufenthalt/Anschlussrehabilitation
9,– EUR
pro Tag für bis zu 14 Tage im Jahr
Krankentransport
13,– EUR pro Fahrt
Mutter-Kind-Kuren/Reha-Maßnahmen
9,– EUR
pro Tag
Brillen/Kontaktlinsen
Keine Leistung für Brillengestelle.
Für Brillengläser
und Kontaktlinsen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse.
*Die genannten Zuzahlungen gelten für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
Diese Leistungen müssen Sie komplett selbst bezahlen!
Naturheilverfahren
Zum Beispiel den Heilpraktiker müssen
Sie in der Regel selbst bezahlen.
Vorsorgeuntersuchungen
Zahlreiche Untersuchungen werden
von der Krankenkasse nicht mehr übernommen.
So werden z. B. Mammographien und Augeninnendruckuntersuchungen nur
noch bei konkretem Verdacht erstattet.
Krankheit im Ausland
Oftmals ist die Kostenerstattung
bei Krankheit im Ausland ausgeschlossen. Ein eventuell erforderlicher
Rücktransport
muss immer selbst bezahlt werden.
Privatärztliche Behandlung
im Krankenhaus
Privatärztliche Behandlung und das Ein- oder
Zweibettzimmer werden von der Kasse nicht übernommen
Und was erwartet Sie ab 2004?
Krankenhausaufenthalt/Anschlussrehabilitation
10,– EUR pro Tag für
bis zu 28 Tage im Jahr
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
10 % des Abgabepreises,
mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR,
jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Praxisgebühren
10,– EUR pro Quartal für
ambulante und zahnärztliche
Behandlung.
Und folgende Leistungen entfallen ganz:
Sehhilfen, ambulante
Fahrtkosten, Entbindungsgeld, Sterilisation, künstliche
Befruchtung, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Lifestyle-Produkte,
Sterbegeld
ab 2005
... entfällt die komplette Zahnersatzleistung!
Hierfür wird seitens Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine
Zusatzversicherung mit wenig umfangreichen Leistungen angeboten,
an deren Beitrag sich Ihr Arbeitgeber nicht mehr beteiligt. Bei Abschluss
einer privaten Zusatzversicherung können Sie sich bei Ihrer gesetzlichen
Krankenversicherung von dieser befreien lassen.
ab 2006
... wird das Krankengeld aus der Mitfinanzierung durch
die Arbeitgeber ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass die Finanzierung des
Krankengeldes in die Eigenverantwortung des Versicherten fällt und
ausschließlich von ihm getragen wird. Hierzu wird ein zusätzlicher
Beitragssatz in Höhe von 0,5 % erhoben, der auch von Studenten, Praktikanten
und Rentnern zu zahlen ist, obwohl diese Personen keinen Anspruch auf
Krankengeld haben.